Unsere Website verwendet technisch notwendige Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Für Drittanbieter-Cookies (Google-Analytics sowie Google Maps) benötigen wir Ihre Einwilligung. Dies geschieht durch Aktivierung der nachfolgenden Button (”Tracking (Google-Analytics)” bzw. “Google Maps”). Einen Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung können Sie in unserer Datenschutzerklärung durchführen.
Über Allem steht unser Motto
Ziel unserer Steuerberatung ist es, Potenziale unserer Mandanten zu analysieren und zu realisieren. Wir beraten Sie auf Basis einer fundierten Analyse über Möglichkeiten und Wege, wie wir Ihre ganz persönliche Steuer- und Wirtschaftssituation so gestalten, dass Sie einfach mehr davon haben
Wie viel Steuern Sie in Zukunft zahlen, ist nicht allein abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung Ihres Unternehmens, sondern auch von der Gestaltung Ihres Unternehmens und der Unternehmenstransaktionen.
Wir beraten Sie umfassend und haben dabei immer auch die Zukunft im Blick.
Die Unternehmensnachfolge stellt sich als eine äußerst komplexe Herausforderung für Unternehmer und Berater dar.
Die Möglichkeiten der Umsetzung sind vielfältig, die Folgen der nicht oder unzureichend geregelten Nachfolge können für den Unternehmer und sein Unternehmen enorm sein. Oftmals kann durch unzureichende Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge ein ganzes Lebenswerk zerstört werden. Königswege der Unternehmensnachfolge sind zweifelsfrei die, die zu Lebzeiten erfolgen. Die Unternehmer können so die Nachfolger beratend begleiten und sicherstellen, dass die von Ihnen getroffenen Regelungen zur Fortführung eingehalten werden.
Wir begleiten und beraten Sie gerne in den unterschiedlichen Phasen der Unternehmensnachfolge in Zusammenarbeit mit einem bewährten Pool von namhaften und erfahrenen Experten (Notare, Fachanwälte für Erb-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, Versicherungsexperten, Vermögens- und Unternehmensberatern).
Die Testamentsvollstreckung ist seit mehr als 100 Jahren im BGB verankert und geregelt – und heute aktueller denn je.
Die Vorteile einer angeordneten Testamentsvollstreckung liegen auf der Hand:
Mit einem Testament oder Erbvertrag und der Anordnung der Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Als Testamentsvollstrecker stehen wir in der gesetzlichen Pflicht nach § 2203 BGB die letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen.
Testamentsvollstreckung bedeutet also:
Die Finanzbuchhaltung dient längst nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Wir geben Ihnen mit unseren Auswertungen das zentrale Steuerungs- und Informationsinstrument an die Hand, um Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen. Eine qualifizierte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) hilft bei der Vorbereitung von unternehmerischen Entscheidungen.
Steuern und Betriebswirtschaft sind untrennbar miteinander verknüpft. Alle steuerlichen Entscheidungen haben auch ökonomische Auswirkungen. Umgekehrt hat jede betriebswirtschaftliche Entscheidung auch steuerliche Folgen. Sind Sie sich Ihrer Stärken bewusst und kennen Sie auch Ihre Schwächen?
Nur wer die eigenen Schwächen kennt, kann sich erfolgreich auf seine Stärken besinnen.
Sie haben eine Frage oder würden gerne einen persönlichen Termin absprechen?
Wir rufen Sie gerne zurück. Senden Sie uns bitte Ihre Daten sowie Datum und Uhrzeit, wann Sie zurückgerufen werden wollen.
Unser Rückrufservice steht Ihnen
wochentags (Mo-Do) von 8.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
zur Verfügung.
Sollten wir Sie nicht gleich erreichen, werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut anrufen.
RÜCKRUF-SERVICE →