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  • Notwendig

Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte

 

Über Allem steht unser Motto

„Beraten - Gestalten - Optimieren“

Ziel unserer Steuerberatung ist es, Potenziale unserer Mandanten zu analysieren und zu realisieren. Wir beraten Sie auf Basis einer fundierten Analyse über Möglichkeiten und Wege, wie wir Ihre ganz persönliche Steuer- und Wirtschaftssituation so gestalten, dass Sie einfach mehr davon haben

Allgemeine Steuerberatung

Es gehört zum Alltag, dass die Finanzverwaltung steuerliche Aspekte anders beurteilt als der Steuerpflichtige selbst.
Die rechtliche Durchsetzung der steuerlichen Möglichkeiten erfordert regelmäßig die Unterstützung eines Fachmanns.

 

Unser Angebot für Sie:

  • Erstellung von Steuererklärungen
    Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Vorsteuervergütungsverfahren, ZM-Meldung, Kapitalertragsteueranmeldung, Erbschaftsteuererklärung, Schenkungsteuererklärung
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei Finanzbehörden und Finanzgerichten
    Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzgericht, Revisionen beim Bundesfinanzhof, Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, Vertretung in Steuerstrafverfahren

Steuergestaltungsberatung

Wie viel Steuern Sie in Zukunft zahlen, ist nicht allein abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung Ihres Unternehmens, sondern auch von der Gestaltung Ihres Unternehmens und der Unternehmenstransaktionen.

Wir beraten Sie umfassend und haben dabei immer auch die Zukunft im Blick.

 

Typische Beratungsfelder sind hierbei:

  • Gründung von Unternehmen
  • Existenzgründungsberatung
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Nachfolgeberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Erstellung von Tragfähigkeitsanalysen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Begleitung der Gespräche mit Banken
  • Erstellung von Businessplänen
  • Ertrags- und Liquiditätsplanungen
  • Fortführungsprognosen
  • Kennzahlenanalyse und Kennzahlenoptimierung

Fachberatung: Unternehmensnachfolge­beratung

Die Unternehmensnachfolge stellt sich als eine äußerst komplexe Herausforderung für Unternehmer und Berater dar.
Die Möglichkeiten der Umsetzung sind vielfältig, die Folgen der nicht oder unzureichend geregelten Nachfolge können für den Unternehmer und sein Unternehmen enorm sein. Oftmals kann durch unzureichende Vorbereitung und Durchführung der Unternehmensnachfolge ein ganzes Lebenswerk zerstört werden. Königswege der Unternehmensnachfolge sind zweifelsfrei die, die zu Lebzeiten erfolgen. Die Unternehmer können so die Nachfolger beratend begleiten und sicherstellen, dass die von Ihnen getroffenen Regelungen zur Fortführung eingehalten werden.

Wir begleiten und beraten Sie gerne in den unterschiedlichen Phasen der Unternehmensnachfolge in Zusammenarbeit mit einem bewährten Pool von namhaften und erfahrenen Experten (Notare, Fachanwälte für Erb-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, Versicherungsexperten, Vermögens- und Unternehmensberatern).

 

Tätigkeiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge:

  • Entwicklung eines individuellen Nachfolgemodells
  • Steuerliche Beurteilung der unterschiedlichen Unternehmensnachfolgemodelle
  • Steuerliche Optimierung des Nachfolgemodells
  • Begleitung der Erstellung von Testamenten/Erbverträgen, Gesellschaftsverträgen, Vorsorgevollmachten
  • Durchführung oder Begleitung von Testamentsvollstreckungen
  • Treuhandtätigkeit
  • Verhandlungsführung zur Optimierung der Verkaufskonditionen
  • Betriebswirtschaftliche Seite der Unternehmensnachfolge, Finanzierung, Investition, Unternehmensbewertung
  • Übertragung zu Lebzeiten gegen Versorgungsleistungen
  • Unternehmertestament
  • Einfache/Qualifizierte Nachfolgeregelungen
  • Unternehmensübergabe durch
    Verkauf / Verpachtung

Fachberatung: Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist seit mehr als 100 Jahren im BGB verankert und geregelt – und heute aktueller denn je.

Die Vorteile einer angeordneten Testamentsvollstreckung liegen auf der Hand:
Mit einem Testament oder Erbvertrag und der Anordnung der Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Als Testamentsvollstrecker stehen wir in der gesetzlichen Pflicht nach § 2203 BGB die letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen.

 

Testamentsvollstreckung bedeutet also:

  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
  • Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter wie z.B. Eigengläubiger der Erben, Sozialamt, Insolvenzverwalter
  • Erfüllung karitativer Zwecke (z.B. Stiftungsgründung)
  • Sicherung Ihres Familienvermögens
  • Sicherung Ihres Unternehmens

 

Daher sollte Testamentsvollstreckung anordnen:

  • derjenige, der schutzbedürftige Angehörige hat
    (minderjährige Kinder)
  • Unternehmer
  • Versorger von Behinderten (Behindertentestament!)
  • Vorhandensein umfangreicher Vermögenswerte
  • Patchwork-Familien
  • Stifter
  • Immobilienbesitzer
  • jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte
  • Abwicklungsvollstreckung
  • Dauertestamentsvoll­streckung
  • Verwaltungsvollstreckung
  • Vermächtnisvollstreckung
  • Nacherbenvollstreckung
  • Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenbereich

Jahresabschlusserstellung

Entgegen allen Bestrebungen der Gesetzgeber ist die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen in den letzten Jahren immer komplizierter und schwieriger geworden.

Wir schöpfen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemeinsam mit Ihnen mandantenbezogen aus.

 

Unsere Leistungen für Sie:

  • Jahresabschluss mit Bilanzbericht
  • Erstellungsbericht
  • Plausibilitätsbeurteilungen im Rahmen des § 18 KWG
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Offenlegungen
  • Eröffnungsbilanzen bei Unternehmensgründungen
  • Schlussbilanzen
  • Zwischenabschlüsse
  • Auseinandersetzungsbilanz bei Gesellschafterausscheiden
  • Umwandlungsbilanz bei Rechtsformwechsel
  • Liquidationsbilanz

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung dient längst nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Wir geben Ihnen mit unseren Auswertungen das zentrale Steuerungs- und Informationsinstrument an die Hand, um Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen. Eine qualifizierte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) hilft bei der Vorbereitung von unternehmerischen Entscheidungen.

 

Auf Wunsch werden die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung mit weiteren Instrumenten analysiert und weiterverarbeitet:

  • Kombination mit einer aussagefähigen Kostenstellenrechnung
  • Forderungsmanagement mit OPOS, über die Eingabe der Belegnummern werden unbezahlte Rechnungen ausgewertet – von der einfachen Listen über eine Fälligkeitsübersicht bis hin zum automatisierten Mahnwesen
  • Unterstützung des betrieblichen Zahlungsverkehrs durch Online Überweisungen und Lastschriften
  • Bilanzanalyse mit den wichtigsten Kennzahlen
  • Klassische Finanz - und Lohnbuchhaltung
  • Online-Zugriff für ASP-Mandanten
  • Belegloser Datentransfer

Betriebswirtschaftliche Beratung

Steuern und Betriebswirtschaft sind untrennbar miteinander verknüpft. Alle steuerlichen Entscheidungen haben auch ökonomische Auswirkungen. Umgekehrt hat jede betriebswirtschaftliche Entscheidung auch steuerliche Folgen. Sind Sie sich Ihrer Stärken bewusst und kennen Sie auch Ihre Schwächen?

Nur wer die eigenen Schwächen kennt, kann sich erfolgreich auf seine Stärken besinnen.

 

 

Unser Beratungsangebot für Sie:

  • Finanzierungsberatung
  • Investitionsberatung
  • Kostenoptimierungsberatung
  • Unterstützung bei Kreditverhandlungen
  • Unterstützung bei der Vermögensberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Ertrags- und Liquiditätsplanungen
  • Fortführungsprognosen
  • Kennzahlenanalyse und Kennzahlenoptimierung

Unser kostenloser Rückruf-Service

Sie haben eine Frage oder würden gerne einen persönlichen Termin absprechen?
Wir rufen Sie gerne zurück. Senden Sie uns bitte Ihre Daten sowie Datum und Uhrzeit, wann Sie zurückgerufen werden wollen.

Unser Rückrufservice steht Ihnen
wochentags (Mo-Do) von 8.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
zur Verfügung.

Sollten wir Sie nicht gleich erreichen, werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut anrufen.

 

RÜCKRUF-SERVICE

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