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Aktuelles aus Steuern, Wirtschaft und Recht

 

Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 10. September das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Darin enthalten ist insbesondere die Erhöhung der Entfernungspauschale sowie die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie. Vorgesehen sind außerdem Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht.

Ziel sei, möglichst breit dort weiter zu entlasten, wo die Krisen der vergangenen Jahre – die Corona-Pandemie oder steigende Energiekosten und Inflation – die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger erhöht hätten, so das Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Höhere Pendlerpauschale

Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Bei einem Arbeitsweg von 10 Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich 176 Euro jährliche zusätzliche Werbungskosten – vorausgesetzt, die übrigen Werbungskosten überschreiten bereits den Arbeitnehmerpauschbetrag. Bei 20 Kilometern sind es rund 352 Euro zusätzliche Werbungskosten jährlich, rechnet das BMF beispielhaft vor.

Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie

Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Neben der Gastronomiebranche profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel sowie Catering-Unternehmen und die Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

Wiedereinführung des Agrardiesels

In dem Gesetzentwurf enthalten ist auch die Wiedereinführung der Steuerermäßigung auf Agrardiesel für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Anhebung der Übungsleiterpauschale

Vorgesehen sind auch steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht. Damit soll das ehrenamtliche Engagement gestärkt werden. Unter anderem enthält der Gesetzentwurf die Anhebung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro sowie der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro.

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 10.09.2025

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