Unsere Website verwendet technisch notwendige Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Für Drittanbieter-Cookies (Google-Analytics sowie Google Maps) benötigen wir Ihre Einwilligung. Dies geschieht durch Aktivierung der nachfolgenden Button (”Tracking (Google-Analytics)” bzw. “Google Maps”). Einen Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung können Sie in unserer Datenschutzerklärung durchführen.

  • Notwendig

Aktuelles aus Steuern, Wirtschaft und Recht

 

Förderung beim Kauf von Bestandsimmobilien

Am 3.9.2024 startete das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt", das Familien mit minderjährigen Kindern und kleineren bis mittleren Einkommen beim Wohneigentumserwerb von sanierungs­bedürftigen Bestandsgebäuden unterstützt.

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Zum Start liegt der Zinssatz bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und einer zehnjährigen Zinsbindung bei 1,51 Prozent effektiv. Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem der Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G oder H. In Deutschland trifft dies auf rund 45 Prozent aller Wohngebäude zu.

Details zum Programm:

  • Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für den Eigentumserwerb inklusive (anteilige) Grundstückskosten. Nicht gefördert werden Kaufnebenkosten.
  • Förderberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind (plus 10.000 Euro je weiteres Kind).
  • Gefördert wird der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand. Die Gebäude müssen dabei den Energieeffizienzklassen F, G oder H (gemäß Energieausweis) zugehörig sein. Innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage muss auf mindestens Energieeffizienzklasse 70 EE saniert werden.
  • Fördervoraussetzung ist, dass das zu erwerbende Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Nicht förderfähig sind Gebäude, die nicht zur dauerhaften Wohnnutzung vorgesehen sind, wie Ferienwohnungen oder Gartenhäuser. Die Zweckbindung – selbstgenutztes Wohneigentum – besteht für die Dauer von fünf Jahren; die Wohneinheit selbst muss für mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen. Die Kredithöchstbeträge sind abhängig von der Kinderanzahl und betragen bei einem Kind maximal 100.000 Euro, bei zwei Kindern maximal 125.000 Euro und bei drei oder mehr Kindern maximal 150.000 Euro. Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.
  • Nicht förderberechtigt sind Personen, die Voreigentum besitzen oder bereits Baukindergeld beziehen beziehungsweise bezogen haben.

Weiterführende Informationen:

www.kfw.de/308

(BMWSB / KfW / STB Web)

Artikel vom: 04.09.2024

» zurück zur Übersicht

Steuerberatungssozietät Legerski

Alfred Flender Str. 102
D - 46395 Bocholt
Telefon: 02871 / 2705 - 0
Telefax: 02871 / 2705 - 30

xing

Geschäftszeiten:

  • Montags – Donnerstags:
    09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitags: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Durchgehend für Sie geöffnet.
    Termine außerhalb der Geschäftszeiten können jederzeit vereinbart werden.