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Aktuelles aus Steuern, Wirtschaft und Recht

 

KfW-Sonderprogramm erneut verlängert und angepasst

Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm für Unternehmen bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen.

Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf zur Verfügung. Bis Ende November 2021 wurden Zusagen an über 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von über 52 Milliarden Euro getätigt. Es profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wird über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 30. April 2022 verlänger.

Angepasste Kreditobergrenzen

Im KfW-Sonderprogramm werden Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen unterstützt. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Millionen Euro (bisher 1,8 Mio. Euro)
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Millionen Euro (bisher 1,125 Mio. Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Millionen Euro auf 2,3 Millionen Euro erhöht.

Pandemie muss Ursache sein

Die Maßnahmen werden von der KfW zum 1. Januar 2022 umgesetzt. Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

(BMF / STB Web)

Artikel vom: 06.12.2021

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