Unsere Website verwendet technisch notwendige Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Für Drittanbieter-Cookies (Google-Analytics sowie Google Maps) benötigen wir Ihre Einwilligung. Dies geschieht durch Aktivierung der nachfolgenden Button (”Tracking (Google-Analytics)” bzw. “Google Maps”). Einen Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung können Sie in unserer Datenschutzerklärung durchführen.

  • Notwendig

Aktuelles aus Steuern, Wirtschaft und Recht

 

Branchen bewerten Coronahilfen unterschiedlich

Die besonders von der Krise betroffenen Branchen bewerten die Coronahilfen der Bundesregierung unterschiedlich. Das Gastgewerbe findet sie „befriedigend“. Die Einzelhändler sind deutlich kritischer. Das geht aus den aktuellen ifo Konjunkturumfragen hervor.

Besonders die November- und Dezemberhilfen bewerten die Unternehmen des Gastgewerbes positiv. Etwa 9 von 10 befragten Unternehmen waren berechtigt, sie zu beantragen. Sie wurden auch bei über 80 Prozent der Firmen bereits komplett ausgezahlt. Die Schulnote lag hier bei diesen Firmen bei 2,4. Die Überbrückungshilfe III kann seit Februar 2021 beantragt werden. 50 Prozent der befragten Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie haben dies bereits getan.

Im Einzelhandel dagegen waren nur etwa 5 Prozent der befragten Unternehmen berechtigt, November- und Dezemberhilfen zu beantragen, denn der Großteil der Einzelhändler musste erst kurz vor Weihnachten seine Türen schließen. Trotzdem hatten mehr als 40 Prozent der befragten Unternehmer nach eigener Einschätzung Hilfsbedarf. Dies schlägt sich in den Bewertungen der Hilfen nieder. Sie erzielten eine Schulnote von nur 4,6. Die spätere Überbrückungshilfe III kam hier auf eine Schulnote von 4,3.

Weiterführende Informationen:

ifoPublikation: "Bewertung der Coronahilfen: Wie zufrieden sind die Unternehmen?"

(ifo / STB Web)

Artikel vom: 11.05.2021

» zurück zur Übersicht

Steuerberatungssozietät Legerski

Alfred Flender Str. 102
D - 46395 Bocholt
Telefon: 02871 / 2705 - 0
Telefax: 02871 / 2705 - 30

xing

Geschäftszeiten:

  • Montags – Donnerstags:
    09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitags: 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
    Durchgehend für Sie geöffnet.
    Termine außerhalb der Geschäftszeiten können jederzeit vereinbart werden.