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Aktuelles aus Steuern, Wirtschaft und Recht

 

Neuregelungen ab Juli 2019

Ab Juli steigen das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Renten. Geringverdiener zahlen weniger Sozialbeiträge. Und im Gerüstbau erhöht sich der Branchen-Mindestlohn. Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen treten in Kraft.

  • Das Kindergeld steigt in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien 204 Euro statt bisher 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind sind es 210 statt bisher 200 Euro und für jedes weitere 235 Euro statt 225 Euro. Eine zweite Stufe ist zum 1. Januar 2021 vorgesehen.
  • Die Geldleistung des Kinderzuschlags wird auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die zweite Stufe der Reform folgt zum 1. Januar 2020.
  • In den alten Bundesländern erhöhen die Renten sich um 3,18 Prozent. Der Rentenwert im Westen Deutschlands beträgt dann 33,05 Euro. In den ostdeutschen Ländern steigen die Renten um 3,91 Prozent. Hier liegt der Rentenwert damit bei 31,89 Euro (= 96,5 Prozent des Westwertes).
  • Geringverdiener zahlen bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.
  • Das Mindestentgelt im Gerüstbau beträgt ab Juli 11,88 Euro je Stunde. Die Entgeltuntergrenze gilt für alle in Deutschland Beschäftigten – auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden.
  • Schuldner können ab 1. Juli mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.

(Bundesregierung / STB Web)

Artikel vom: 01.07.2019

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