Unternehmens-Nachfolge

Die Testamentsvollstreckung ist seit mehr als 100 Jahren im BGB verankert und geregelt – und heute aktueller denn je..

Die Vorteile einer angeordneten Testamtensvollstreckung liegen
auf der Hand:

Mit einem Testament oder Erbvertrag und der Anordnung der Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.

   

Als Testamentsvollstrecker stehen wir in der gesetzlichen Pflicht nach
§ 2203 BGB die letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen.

   

Testamentsvollstreckung bedeutet also:

  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall
    oder Fehlanlagen
  • Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter wie
    z.B. Eigengläubiger der Erben, Sozialamt, Insolvenzverwalter
  • Erfüllung karitativer Zwecke (z.B. Stiftungsgründung)
  • Sicherung Ihres Familienvermögens
  • Sicherung Ihres Unternehmens

 

Bei unserer Tätigkeit werden wir von einem erfahrenen Team von
Experten unterstützt.

Daher sollte Testahmensvollstreckung anordnen:

  • derjenige, der schutzbedürftige Angehörige hat (minderjährige Kinder)
  • Unternehmer
  • Versorger von Behinderten (Behindertentestament!)
  • Vorhandenes umfangreicher Vermögenswerte
  • Patchwork-Familien
  • Stifter
  • Immobilienbesitzer
  • jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte

Man unterscheidet zwischen:

  • Abwicklungsvollstreckung
  • Dauertestamentsvollstreckung
  • Verwaltungsvollstreckung
  • Vermächtnisvollstreckung
  • Nacherbenvollstreckung
  • Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenbereich