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Händler dürfen in Zukunft in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. Dies gilt europaweit - sowohl für Zahlungen an der Ladenkasse als auch im Internet. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 8. Februar 2017 beschlossen hat.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass das bislang vertraglich zwischen Bank und Kunde vereinbarte achtwöchige Erstattungsrecht nunmehr gesetzlich verankert wird. Verbraucher können sich Lastschriften weiterhin ohne Angabe von Gründen erstatten lassen. Auch dies gilt in Zukunft europaweit.
Die Sicherheit von Zahlungen – insbesondere im Internet – soll dadurch verbessert werden, dass Zahlungsdienstleister zukünftig für risikoreiche Zahlungen eine starke Kundenauthentifizierung, d.h. eine Legitimation über mindestens zwei Komponenten (z. B. Karte und TAN) verlangen sollen.
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher haften diese für nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro (zuvor: 150 Euro). Auch werden die Mindestanforderungen an die Darlegungs- und Beweislast von Zahlungsdienstleistern bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen zugunsten der Verbraucher erhöht: Danach muss der Zahlungsdienstleister künftig unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstnutzers nachzuweisen. Bei Fehlüberweisungen ist eine Mitwirkungspflicht des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers vorgesehen, um es dem Verbraucher zu erleichtern, fehlüberwiesenes Geld zurückzuerlangen.
(BMF / STB Web)
Artikel vom: 08.02.2017
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