Unsere Website verwendet technisch notwendige Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Für Drittanbieter-Cookies (Google-Analytics sowie Google Maps) benötigen wir Ihre Einwilligung. Dies geschieht durch Aktivierung der nachfolgenden Button (”Tracking (Google-Analytics)” bzw. “Google Maps”). Einen Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung können Sie in unserer Datenschutzerklärung durchführen.

  • Notwendig

Aktuelles aus Steuern, Wirtschaft und Recht

 

Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung von Unternehmen

Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vorgelegt. Kernelement dieses Pakets ist der Vorschlag, für Steuervorbescheide einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen.

Die auf Unternehmensebene praktizierten Strategien zur Steuervermeidung kosten die öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten jährlich Milliarden von Euro. Unternehmen machen sich die Komplexität der Steuerregelungen und die mangelnde Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zunutze, um Gewinne zu verlagern und ihre Steuerlast zu verringern. Die Europäische Kommission will daher für mehr Transparenz und Zusammenarbeit sorgen, um aggressive Steuerplanung und missbräuchliche Steuerpraktiken wirksam eindämmen zu können.

Transparenz bei Steuervorbescheiden

Im Mittelpunkt des Transparenzpakets steht ein Vorschlag zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Steuervorbescheiden, die sich auf andere Mitgliedstaaten auswirken können. Die Mitgliedstaaten tauschen zurzeit nur in sehr begrenztem Umfang Informationen über Steuervorbescheide aus. Jeder Mitgliedstaat entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Steuervorbescheid für einen anderen Mitgliestaat von Belang sein könnte. Infolgedessen wissen die Mitgliedstaaten oft nicht, dass anderenorts in der EU ein Steuervorbescheid erteilt worden ist, der sich auf ihre eigene Steuerbasis auswirken könnte. Manche Unternehmen machen sich diesen Mangel an Transparenz zunutze, um ihren Steueranteil zu kürzen.

Verpflichtung zum systematischen Informationsaustausch

Um diesen Missstand zu beheben, schlägt die Kommission vor, den Ermessens- und Auslegungsspielraum zu beseitigen. Die Mitgliedstaaten sollen jetzt verpflichtet werden, Informationen über ihre Steuervorbescheide systematisch auszutauschen. Alle drei Monate sollen die nationalen Steuerbehörden den anderen Mitgliedstaaten einen Kurzbericht über alle von ihnen erteilten Steuervorbescheide mit grenzübergreifender Wirkung übermitteln. Die Mitgliedstaaten können dann zu einem Steuervorbescheid, der für sie von Belang sein könnte, nähere Einzelheiten anfordern.

Weitere Initiativen zur Steuertransparenz

Darüber hinaus will die Kommission prüfen, inwieweit neue Transparenzanforderungen an Unternehmen wie die Offenlegung bestimmter Steuerinformationen durch multinationale Unternehmen durchsetzbar sind, und den sog. Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung überarbeiten. Dieser Kodex gehört zu den wichtigsten Instrumenten der EU, die einen gerechten Steuerwettbewerb gegenüber Unternehmen gewährleisten. Darin sind die Kriterien aufgeführt, nach denen sich entscheidet, ob eine Steuerregelung schädlich ist oder nicht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, schädliche Steuermaßnahmen, die gegen den Kodex verstoßen, aufzuheben. Der Kodex habe jedoch an Wirksamkeit eingebüßt, so die EU-Kommission, weil seine Kriterien für schädliche Steuerregelungen ausgefeiltere Formen missbräuchlicher Steuergestaltung auf Unternehmensebene nicht erfassen.

Nächste Schritte

Die Legislativvorschläge des Steuertransparenz-Pakets werden nun an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet. Der Rat beschließt über die Vorschläge nach Anhörung des Europäischen Parlaments. Die Mitgliedstaaten sollen sich bis Ende 2015 über den Vorschlag für den Informationsaustausch über Steuervorbescheide einigen, damit die Bestimmungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten können.

(Europ. Kommission / STB Web)

Artikel vom: 20.03.2015

» zurück zur Übersicht

Steuerberatungssozietät Legerski

Alfred Flender Str. 102
D - 46395 Bocholt
Telefon: 02871 / 2705 - 0
Telefax: 02871 / 2705 - 30

xing

Geschäftszeiten:

  • Montags – Donnerstags:
    09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitags: 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr
    Durchgehend für Sie geöffnet.
    Termine außerhalb der Geschäftszeiten können jederzeit vereinbart werden.