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Die Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen soll nach Willen der Bundesregierung ausgeweitet werden. Hierzu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften soll danach aufgehoben werden. Zudem soll das Verfahren auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausgeweitet werden.
Des Weiteren soll künftig das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse angewandt werden können sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten. Das sieht der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Den Entwurf soll der Bundestag nun im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überweisen.
Hintergrund der Regelungen ist die sogenannte EU-Digitalisierungsrichtlinie.
Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.
(hib / STB Web)
Artikel vom: 09.05.2022
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