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Künstlersozialabgabe: Auch 2020 bei 4,2 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Er bleibt damit im dritten Jahr in Folge stabil.

Der unveränderte Abgabesatz resultiert nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus den intensivierten Prüf- und Beratungstätigkeiten von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse. Dadurch habe sich die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen stetig erhöht. So habe sich die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe verbreitert, was auch für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Unternehmen sorge.

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstler*innen und Publizist*innen als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer*innen, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

(BMAS / STB Web)

Artikel vom: 22.07.2019

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